Basis
Maßstab unseres Handelns – die Grundsätze der Finanzplanung
Vollständigkeit
Alle Kundendaten werden zweckadäquat erfasst, analysiert und geplant. Dieses beinhaltet alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher Informationen und die Abbildung des persönlichen Zielsystems des Kunden.
Vernetzung
Alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten werden in Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren berücksichtigt.
Individualität
Der jeweilige Kunde wird mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen unter Vermeidung jeglicher Verallgemeinerung in den Mittelpunkt der Finanzplanung gestellt.
Richtigkeit
Die Finanzplanung wird im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach anerkannten Methoden der Finanzplanung durchgeführt. Planungen können per se nicht richtig, sondern nur plausibel sein und allgemein anerkannten Verfahren der Planungsrechnung entsprechen.
Verständlichkeit
Die Finanzplanung einschließlich ihrer Ergebnisse ist so zu präsentieren, dass der Kunde sie versteht und nachvollziehen kann und seine im Rahmen des Auftrags gestellten Fragen beantwortet werden.
Dokumentationspflicht
Die Finanzplanung einschließlich ihrer Prämissen und Ergebnisse werden dem Kunden in schriftlicher oder anderer geeigneter Form zur Verfügung gestellt.
Einhaltung der Ethikregeln
Ein Berater muss in privaten finanziellen Angelegenheiten im Interesse seiner Kunden die für ihn geltenden Ethikregeln – Vorrang des Kundeninteresses, Integrität, Objektivität, Fairness, Professionalität, Kompetenz, Vertraulichkeit und Sorgfalt – beachten.
Als zertifizierte Finanzplaner halten wir uns somit an die Standesregeln des
FPSB Deutschland und bieten die Dienstleistung auf eigene Rechnung und
auf eigene Haftung an.